Prüfung der Jahresrechnung von öffentlichen Verwaltungen im Auftragsverhältnis oder als Organ. Prüfen von Teilbereichen oder einzelner Prozesse. Übernahme von Revisionsmandanten bei Non-Profit-Organisationen. Finanzberatung, Budget- und Finanzplanung.
Unter einem IKS wird die Gesamtheit aller vom Gemeinderat und der Verwaltungsleitung angeordneten Massnahmen verstanden, die dazu dienen, einen ordnungsgemässen Ablauf des betrieblichen Geschehens sicherzustellen.
Eine informative Behördeneinführung und angemessene Amtsübergabe attraktivieren das Behördenmandat. Ressortvorstehende des Gemeinderats sollten anhand einheitlicher, ressortweiser Amtsübergaben und eines gemeinsamen Behördeneinführungsanlasses in ihr Mandat eingeführt werden. Erarbeiten von finanzbezogenen Reglementen, Verordnungen und Weisungen.