Prüfung.

Die gesetzliche Pflicht ist nur ein Aspekt der Revision. Eine gute Revision bietet mehr als den Konformitätsnachweis. Sie erhöht die Qualität des Jahresabschlusses und stärkt das Vertrauen der Anspruchsgruppen in das geprüfte Unternehmen.

Revisionen

Ordentliche Revisionen

Publikumsgesellschaften und Gesellschaften die zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten: Bilanzsumme von 20 Millionen, Umsatzerlös von 40 Millionen, 250 Vollzeitstellen. Diese müssen ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen.

 

Eingeschränkte Revision

Sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht gegeben, so muss die Gesellschaft ihre Jahresrechnung grundsätzlich durch eine Revisionsstelle eingeschränkt prüfen lassen.

 

Spezialprüfungen

Dazu gehören z.B. Gründungsprüfungen, Aufwertungsprüfungen und Sacheinlageprüfungen.

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